Zu Beginn Ihrer Tätigkeit können Sie entscheiden, welche Bewilligung Sie erhalten. Diese Entscheidung ist sehr wichtig. Davon abhängig ist unter anderem Ihre steuerliche Situation, das Krankenkassensystem und die verbundenen Formalitäten. So gibt es:
Die Grenzgängerbewilligung wird in der Regel vom Schweizer Arbeitgeber beantragt. Die Laufzeit ist zunächst 5 Jahre, und kann dann verlängert werden. Die Aufenthaltsbewilligung B beantragt man direkt beim Einwohnermeldeamt. Tip: Informieren Sie sich gut vor Beginn Ihrer Tätigkeit, welche Bewilligung die richtige für Sie ist.
Der Grenzgänger (der täglich pendelt) benötigt die Ansässigkeitsbescheinigung vom deutschen Finanzamt. Damit bezahlt der Grenzgänger 4,5% Quellensteuer in der Schweiz, und nicht den schweizer kantonalen Steuersatz. Diese 4,5% zieht dann das deutsche Finanzamt von der zu zahlenden Steuer ab. Tip: Lassen Sie das Formular rechtzeitig (am besten vor Arbeitsantritt) vom deutschen Finanzamt unterschreiben. Ansonsten droht Ihnen, daß das schweizer Quellensteueramt doch den höheren Steuersatz abbucht, anstatt den reduzierten in Höhe von 4,5%. Hier geht es zum Formular
Hierfür benötigen Sie das Formular S2-76. Mit diesem Formular berechnet Ihnen das Finanzamt Ihre zu zahlende Steuer in Deutschland. Die Quellensteuer in der Schweiz in Höhe von 4,5% zieht Ihnen das Finanzamt gleich ab. Tip: Tragen Sie gleich Ihre Werbungskosten von Beginn Ihrer Tätigkeit ein, die Ihnen bereits bekannt sind, damit Sie von Anfang an weniger Steuer vorauszahlen müssen. Andernfalls bezahlen Sie zuviel Steuern, die Sie evtl. zurückbekommen, jedoch zeitlich verzögert. WICHTIG: Insgesamt bezahlen Sie gleichviel Steuern, wie wenn Sie das gleiche Einkommen in Deutschland erhalten würden. HIer geht es zum Formular
Die Kosten sind unterschiedlich hoch. Tip: Schließen Sie ein Konto ab, welches günstige Konditionen hat und Ihren Bedürfnissen gerecht wird. Sie benötigen in der Regel ein Schweizer Bankkonto – wir haben für Sie die wichtigsten und günstigsten Banken im Vergleich gegenübergestellt.
Es gibt 3 Möglichkeiten, wie Sie sich krankenversichern können. WICHTIG: Die Lösung, für die Sie sich entscheiden, gilt mindestens für die Dauer Ihres Arbeitsvertrages in der Schweiz. Eine Änderung zwischendurch kann nicht mehr erfolgen. Tip: Informieren Sie sich gut über die verschiedenen Möglichkeiten, damit Sie sich für die beste Möglichkeit entscheiden können. Insofern ist die Entscheidung, welche Sie zu Beginn Ihrer Tätigkeit treffen, sehr wichtig. Welche Möglichkeiten Sie haben, können Sie hier entnehmen.
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