Grenzgänger Informations GmbH - Ihre Spezialisten zum Arbeiten in der Schweiz
Mutterschaft

 


Mutterschaft

 

Alle angestellten und selbstständig erwerbenden Frauen haben Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung, auch Frauen, die gegen einen Barlohn im Betrieb Ihres Ehemannes mitarbeiten.

 

Der höchst versicherbare Jahreslohn für die Mutterschaftsentschädigung wird während 14 Wochen nach Geburt als Taggeld ausbezahlt. Sie beträgt 80% des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Einkommens (höchstens 220,00 CHF/Tag).

 

Für den Adoptionsurlaub ist derzeit durch die schweizerische Gesetzgebung keine besondere Bestimmung vorgesehen. Einige Ausnahmen machen der Kanton Genf, einige kantonale und kommunale Regelungen und gewisse Gesamtarbeitsverträge.

 

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Gewerkschaft.

 

Weitere Informationen beim Bundesamt für Sozialversicherung: www.bsv.admin.ch