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Riester Rente

 


Keine Riester-Förderung mehr für Grenzgänger ab 01.01.2010!

Die Änderung der Gesetzeslage wurde durch die Bundesregierung vorgenommen aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes. Mit Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 31. März 2010 wurde dies mitgeteilt. Die Förderfähigkeit ist nun gekoppelt an die Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.

Somit kann ein Grenzgänger von der Riester Förderung nur weiter profitieren, wenn er vor dem 1.1.2010 Grenzgänger war, und zu diesem Zeitpunkt bereits eine Riester Rente bestanden hat.