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60 Tage Regelung

 


Wenn ein Arbeitnehmer während des gesamten Kalenderjahres an mehr als 60 Arbeitstagen auf Grund seiner Arbeitsausübung nicht an seinen Wohnsitz zurückkehren kann (Nichtrückkehrtage), wird die volle Quellensteuer einbehalten.

Diese Einkünfte sind in Deutschland von der Steuer befreit, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Sollte der Arbeitnehmer jedoch Tätigkeiten in Drittstaaten oder aber in Deutschland körperlich anwesend ausüben, fällt das Besteuerungsrecht soweit (anteilig) wieder an den Ansässigkeitsstaat (Deutschland) zurück. Das kann unter Umständen dazu führen, daß der Jahresarbeitslohn zeitanteilig in unterschiedlichen Ländern der Besteuerung liegt.

Um in Deutschland eine Befreiung von der Steuer zu erlangen, muss der Grenzgänger dem Wohnsitzfinanzamt eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Nichtrückkehr an mehr als 60 Tagen (Formular Gre-3) (Formular Gre-3) vorlegen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den abgezogenen Quellensteuerbetrag im Lohnausweis unter der Rubrik „Bemerkungen“ anzugeben.

Als Nichtrückkehrtage gelten nur Arbeitstage, die im persönlichen Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers vereinbart sind. Samstage, Sonn- und Feiertage können nur ausnahmsweise zu den maßgeblichen Arbeitstagen zählen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die Arbeit an diesen Tagen ausschließlich anordnet und für diese Tätigkeit Freizeitausgleich oder Bezahlung gewährt. Eintägige Geschäftsreisen zählen stets zu den Nichtrückkehrtagen.

Eine Nichtrückkehr an den deutschen Wohnort wird anerkannt, wenn :

  • Die Straßenentfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort mehr als 100 km beträgt (bis 2018=110 km)
  • Der Arbeitsweg für den Hin u. Rückweg bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel mehr als 3 Std. beträgt
  • Für den Arbeitnehmer eine gesetzliche Wohnsitzpflicht in der Schweiz besteht
  • Wenn der Arbeitgeber die Wohn- und Übernachtungskosten des Arbeitnehmers trägt

Aufgrund der Komplexität dieser Spezialregelung ist die Beratung durch einen sachkundigen Steuerberater sinnvoll und wichtig.