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Vaterschaft

 


Vaterschaft (anderer Elternteil Ehefrau der Mutter)

 

Am 1. Januar 2021 trat die Vorlage für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub in Kraft.

Alle erwerbstätigen Väter haben für die ersten 6 Monate nach Geburt des Kindes Anspruch auf 2 Wochen Vaterschaftsurlaub. Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten Sie 80 % des durchschnittlichen AHV-Einkommens vor der Geburt, höchstens 220,00 CHF/Tag.

Um ein Anrecht auf die Vaterschaftsentschädigung zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Alle weiteren Informationen finden Sie im nachfolgenden Merkblatt

Weitere Informationen beim Bundesamt für Sozialversicherung: www.bsv.admin.ch

Merkblatt: Merkblatt Entschädigung des andern Elternteils